Vorschriften für die Erteilung einer C-Bewilligung in der Schweiz habe ich-RECHT: Conseils juridiques Online

Als Teil der neuen Gesetzes-Reformen in Kraft getreten sind, auf ein Januar, der Kandidat für die Einbürgerung müssen zuerst erhalten Sie eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis als"C"Erlauben, vor der Einreichung einer Anmeldung für die Einbürgerung. In Anbetracht der oben genannten, haben wir uns entschieden, einen Artikel zu schreiben, die auf die Anforderungen für den Erhalt einer Niederlassungsbewilligung (C-Bewilligung)Ausländische Staatsangehörige erhalten eine Niederlassungsbewilligung (C-Bewilligung), sollten die folgenden Anforderungen erfüllt werden: Hat eine lange Freiheitsstrafe oder Gegenstand einer strafrechtlichen Maßnahme im Einklang mit den Artikeln bis oder des schweizerischen Strafgesetzbuches Hat in schwerwiegender Weise oder wiederholt verletzt oder stellt eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Schweiz oder im Ausland oder stellt eine Bedrohung für die innere oder äußere Sicherheit -versucht Hat, erhalten die Schweizer Staatsbürgerschaft rechtswidrig oder seine Schweizer Staatsbürgerschaft widerrufen worden ist, basiert auf einer rechtlich verbindlichen Entscheidungen in Zusammenhang mit der Nichtigerklärung der Einbürgerung Entscheidung nach Artikel dreißig-sechs der Swiss Citizenship Act von zwanzig Juni. In der Falle eines Antrages für ein C-Ausweis gemacht nach zehn Jahren Wohnsitz, der Kandidat ist nicht mehr erforderlich, um zu demonstrieren, seine Sprachkenntnisse. Eine"C"- Genehmigung kann gewährt werden nach einer ununterbrochenen fünf Jahre residency im Besitz einer Aufenthaltsbewilligung (B-Bewilligung), sollten die folgenden Bedingungen erfüllt sein: Alle Ausländer, die über Bildung in der Schweiz ist das Recht auf Daueraufenthalt, wenn die betreffende person nach Beendigung der Ausbildung, gehalten hat, eine Aufenthaltsbewilligung (B-Bewilligung) für einen ununterbrochenen Zeitraum von zwei Jahren. In diesem Fall, die Zeit als student berücksichtigen, die in der ununterbrochenen Aufenthaltsdauer von fünf Jahren für die ordentliche und vereinfachte Verfahren für die Erlangung der C-Bewilligung (Siehe oben für details). Es sollte angemerkt werden, dass dieses Verfahren ist sehr anspruchsvoll für nicht-EU-Bürger und kann dazu führen, ein positives Ergebnis in Ausnahmefällen Ich-Recht Team berät Sie in allen Fragen rund um Zuwanderungsgesetz und helfen Ihnen bei der Vorbereitung Ihrer Anwendungen für die C-Bewilligung und Einbürgerung.