Insolvenzverfahren in Polen

die nicht begleichen Ihre Schulden oder bestehende VerbindlichkeitenDas Verfahren kann eingeleitet werden, entweder vom Schuldner selbst oder von jedem Gläubiger. Das ist für zahlungsunfähig erklärt, wenn es nicht mehr bezahlen kann, seine Schulden in der Zeit oder wenn es überschuldet ist. Überschuldete Unternehmen haben mehr Schulden als der bilanzielle Wert des vorhandenen Vermögens. Die zuständige Behörde muss innerhalb der GERICHTSBARKEIT, wo der Schuldner seinen Sitz in Polen. Der Insolvenz-Treuhänder muss ein Inventar-Liste aller assets und muss eine liquidation Zeitplan. Der Gläubiger seine Ansprüche mit dem Vermögen des einleiten kann bestimmte Reha-Verfahren. Ein die Erklärung muss eingereicht werden, und eingereicht vor Gericht. Die Anwendung muss der Schuldner Angaben, die Tatsachen und die Umstände, die dazu geführt haben, um die Einleitung des Reha-Verfahrens, eine Erklärung, dass ein solches Verfahren nicht bereits abgeschlossen ist, in weniger als zwei Jahren. Andere Dokumente müssen ebenfalls angeschlossen werden: eine Liste von Vermögenswerten, eine Liste der Gläubiger, eine Liste der Rückzahlungen von Forderungen an andere Schulden und andere. ist ein erfahrener juristischer Berater, spezialisiert im Gesellschafts-und Steuerrecht. Er kann helfen, ausländische Geschäftsleute öffnen jede Art von Unternehmen in Polen. Ich auf jeden Fall empfehlen, Kollegen Rechtsanwälte in Polen. Sie bieten schnelle Antworten und Sie immer behandeln jeden Kunden nach seinen individuellen Bedürfnissen und Zielen.